Luftansicht Stadt Jever mit Rauchschwaden

FREIWILLIGE FEUERWEHR JEVER

- Blaulicht und Martinshorn -

Was tun bei Blaulicht und Martinshorn?

Begegnet man einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, so ist ein Notfall nicht weit entfernt.

Im §38 der StVO ist geregelt, wie man sich in solch einem Fall zu verhalten hat. Das so genannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Rettungs- und Hilfsdiensten sowie von der Polizei in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist:

1. um Menschenleben zu retten

2. um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden

3. um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden

4. um flüchtige Personen zu verfolgen

5. um bedeutende Sachwerte zu erhalten

Verhaltenstipps!

1. Orientieren

  • Ruhe bewahren!
  • Woher kommen die Signale?
  • In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge?
  • Wie viele Fahrzeuge sind es?

 

2. Reagieren

  • Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schaffen will.
  • Dabei auf andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer, Mofafahrer) achten.
  • Setzen Sie ihren alten Fahrweg erst dann fort, wenn das Einsatzfahrzeug Sie problemlos passiert hat.

 

Ein Merkblatt dazu gibt es hier!